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Asylbewerber: Kreis: Erste Instanz billigt Arbeitspflicht für Asylbewerber

by Posted on 8. Mai 2025

Einige Kreise und die Stadt Gera haben bereits Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber. Die Arbeitspflicht ist allerdings umstritten und beschäftigt auch Gerichte.

Das Sozialgericht Altenburg hat nach Angaben des Landratsamtes Greiz als erste Instanz die im vergangenen Jahr in der Region eingeführte Arbeitspflicht für Asylbewerber bestätigt. Allerdings gehe der Fall in die nächste Instanz beim Landessozialgericht, teilte die Kreisverwaltung mit. Der Anwalt des Klägers sei in Berufung gegangen. 

Die Einführung öffentlicher und gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten in mehreren Thüringer Kommunen ist umstritten. Nach Angaben des Landratsamtes werden im Kreis Greiz Asylbewerbern verpflichtende Arbeitsgelegenheiten zugewiesen. Drei Migranten, die das ablehnten, hätten den Kreis verlassen. 

Arbeitsgelegenheiten auch in Gera und dem Saale-Orla-Kreis 

Derzeit arbeite der Landkreis nach eigenen Angaben mit 17 Anbietern zusammen, die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bereitstellten. Fünf Asylbewerber hätten inzwischen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei ihnen erhalten. „Die Durchsetzung der Arbeitspflicht bewährt sich. Viele Asylbewerber sehen die Arbeit als eine Chance für sich“, erklärte Landrat Ulli Schäfer (CDU). 

Ende März hatte Gera als erste kreisfreie Stadt in Thüringen gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerbern eingeführt. Sie müssen grundsätzlich angenommen werden, eine unbegründete Ablehnung könne zur Kürzung von Leistungen führen, hatte Gera erklärt. Gezahlt wird dort eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro pro geleisteter Stunde. 

Eine Zahlung von 0,80 Euro hatte der CDU-Landrat Christian Herrgott für Asylbewerber im Saale-Orla-Kreis als erster Thüringer Kommunalpolitiker vor mehr als einem Jahr eingeführt. Der Landkreis Greiz hatte im vergangenen Sommer eine Arbeitspflicht für Asylbewerber festgelegt.

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